Die sieben Ortswehren der Samtgemeinde Hambergen nehmen ihren Dienstbetrieb wieder auf. Grundlage dafür ist eine von der Verwaltung verfasste Dienstanweisung, welche die Grundlage für diese Maßnahme darstellt.
Die verfasste Dienstanweisung ist seit dem 01. Juli in Kraft getreten, so können folgende Tätigkeiten in der sogenannten Stufe 1 des Erlasses des MI (vom 15.05.2020) durchgeführt werden:
- gesetzlich vorgesehene Veranstaltungen des NBrandSchG
- Einweisungen / Unterweisungen nach den Vorschriften der FUK Niedersachsen
- Unterweisungen auf der Grundlage von Feuerwehrdienstvorschriften
- Notwendige Nachweise zum Erhalt der Einsatzfähigkeit
- Ausbildungsdienst auf Orts- und Gemeindeebene mit hohem Theorieanteil
- Unterweisungen nach § 14 Biostoffverordnung
Die aufgeführten Punkte sind immer in Verbindung mit den allgemeinen Verhaltensregeln zum Schutze vor dem Corona-Virus zu sehen, die Ortswehren haben strikte Hygieneanweisungen zu erfüllen.
So sind wir leider noch nicht beim „normalen“ Dienst, wie wir Feuerwehrleute es vor der Pandemie kannten, angekommen. Aber der Anfang ist gemacht, wir freuen uns alle das wir zum Schutze der Allgemeinheit unser Wissen wieder auffrischen und die Kameraden/innen sich endlich wieder außerhalb von Einsätzen sehen können.